Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen dieser Art finden in der freien Natur statt, wo jeder Aufenthalt mit gewissen Risiken verbunden ist. Wir bewegen uns auf unbefestigten Wald- und Feldwegen und auch querfeldein.
Für Witterungen und andere natürliche Ereignisse, mit denen die Teilnehmer rechnen müssen, übernimmt Königs Alpakas keine Haftung. Für psychische und physische Leiden, die bereits vor Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung vorhanden waren, wird keine Haftung übernommen. Königs Alpakas haftet nicht für Verschmutzung oder Beschädigung von Sachen des Kunden, insbesondere Kleidung oder mitgeführten Gegenständen. Die Haftung von Königs Alpakas aus § 833 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor oder Königs Alpakas bzw. ihren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, insbesondere eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht, vorzuwerfen.
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung verbindlich die Unbedenklichkeit gesundheitlicher Risiken. Mögliche gesundheitliche Risiken müssen dem Veranstalter vorher gemeldet werden, damit die Veranstaltung entsprechend angepasst werden kann. Für selbstverschuldete Unfälle/Schäden jeglicher Art übernimmt der Kunde selbst die volle Haftung und meldet sie sofort an die begleitenden Personen. Der Kunde weiß, dass respektloses Verhalten und eine Missachtung der Anweisung der Begleitpersonen zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen kann. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen die ausdrücklichen Anweisungen des Begleitpersonals, z.B. das Verbot, die Alpakas zu berühren, das unerlaubte Füttern oder Fressen lassen der Tiere, das fahrlässige oder absichtliche Lösen des Halfters bzw. Loslassen des Stricks oder die Teilnahme an den Veranstaltungen im alkoholisierten Zustand bzw. bei Drogenmissbrauch. In diesem Fall wird das Geld nicht erstattet.